Vorstand
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die durch die Satzung oder Vereinsordnung nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
- der Vorsitzende
- der Stellvertreter
- der Schatzmeister und
- der Schriftführer
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter der erste oder zweite Vorsitzende, gemeinsam vertreten.
Der Vorstand wird aktuell durch Beisitzer unterstützt.