Tierbestand
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Info zu dem Formular Bestandsänderungsanzeige
Alle Änderungen im Tierbestand müssen an die zuständigen RKS-Zuchtwarte gemeldet werden.
Erläuterung zu der Verfahrensweise bei:
- Abgang (Tod oder Abgabe)
- Neuzugang hat DEKZV- Stammbaum
- Neuzugang mit sonstigem Stammbaum (Originalstammbaum muss umgeschrieben werden)
Version | 29.11.2015 | Erstelldatum | 29.07.2015 |
Dateigröße | 36.32 KB | Änderungsdatum | 30.11.2015 |
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